Grafschaft – Die Aussagen ließen an Deutlichkeit keine Zweifel aufkommen: Kreisverwaltung Ahrweiler und Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) haben den Betreibern der Tongrube Leimersdorf bereits im November 2013 unmissverständlich mitgeteilt, dass die Grube nach dem Ausbeuten des Tons nicht in eine Mülldeponie der Kategorie I umgewandelt werden darf.
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